Kosten und Zuschüsse bei einer Kinderwunschbehandlung in Deutschland
Die durchschnittliche Geburtenrate bei einer in-vitro-Fertilisation (IVF) in Deutschland liegt bei 22,5 % pro Zyklus (Deutsches IVF-Register 2021). Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass mehrere Behandlungs-Zyklen notwendig sind, bis Sie Ihr Kind in den Armen halten. Wie viele IVF-Kosten kommen also möglicherweise auf Sie zu, wenn sie eine künstliche Befruchtung in Deutschland planen?
Für viele Frauen und Paare ist der Kostenpunkt bei einer künstlichen Befruchtung ausschlaggebend dafür, wie viele Versuche gemacht werden können. Dieser Artikel dient zu Ihrer Information. Hier können Sie abgleichen, mit welchen Kosten und Zuschüssen bei einer IVF-Behandlung in Deutschland zu rechnen sind.
Die durchschnittlichen Kosten einer IVF-Behandlung in Deutschland liegen zwischen 2,400 bis 3,800 Euro pro Zyklus. In Unikliniken ist es durchschnittlich günstiger als in Privatkliniken. Zusätzlich kommen 500 Euro – 1,500 Euro Medikamente pro Zyklus dazu. Mögliche Zusatzbehandlungen wie eine Kryokonservierung der Embryonen werden extra in Rechnung gestellt. Bei einer ICSI werden im Schnitt zusätzlich 1,500 EUR aufgeschlagen.
Die gute Nachricht ist, dass es viele Zuschüsse gibt. Man muss nur danach suchen und die Anträge rechtzeitig stellen.
Es gibt Zuschüsse vom Staat, von verschiedenen Bundesländern und von den Krankenkassen. So werden laut gesetzlicher Vorschrift in Deutschland bis zu 3 IVF-Behandlungen mit 50% erstattet werden. Zehn Bundesländer geben zusätzlich bis zu 25% des übrigbleibenden Anteils. Manche gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen sogar 100% der Behandlung.
Die schlechte Nachricht ist, dass viele der Zuschüsse an sehr spezifische Bedingungen geknüpft sind. Das Entscheidende hier ist das Kleingedruckte. So werden die Kosten für eine IVF in Deutschland meistens nur für verheiratete, heterosexuelle Paare erstattet; für Frauen zwischen 24-40 Jahre, Männer bis 50 Jahre alt; und nur wenn die eigenen Samen- und Eizellen verwendet werden. Was genau die Bedingungen für die jeweiligen Zuschüsse sind, können Sie weiter unten erfahren.
Welche staatlichen Zuschüsse gibt es bei einer künstlichen Befruchtung?
Wie viel staatliche Unterstützung gibt es bei einer Kinderwunschbehandlung? Hier ist es wichtig zu beachten, dass es viele Bedingungen gibt (Rechtsgrundlagen der Kostenübernahme 2018):
Der Staat unterstützt mit maximal 50% der Kosten für drei IVF-Zyklen oder 3 ICSI-Zyklen. Der Arzt entscheidet dabei, ob eine künstliche Befruchtung mit IVF oder ICSI sinnvoller ist.
Im Folgenden ist eine Liste mit Bedingungen, die für eine staatliche Förderung erfüllt werden müssen:
- der Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein
- man muss in einer heterosexuellen Partnerschaft leben und verheiratet sein
- man braucht ein ärztliches Attest, das die Unfruchtbarkeit bestätigt
- ebenfalls ist ein schriftliches Gutachten vom Kinderwunschzentrum erforderlich, welches bestätigt, dass die IVF eine gute Erfolgsaussicht hat. Es ist wichtig, dass die Aussicht auf Erfolg bei der Behandlung bei mindestens 15% liegt
- es müssen die Gameten (also Eizellen und Samenzellen) von dem Paar für die IVF benutzt werden. Lesbische Paare, die mithilfe einer Samenspende ein Kind bekommen möchten, sind demnach von dieser Förderung ausgeschlossen
- es muss im Vornherein eine medizinische und psychosoziale Beratung in Anspruch genommen worden sein
- es darf im Vorfeld keine nicht-medizinische Sterilisierung vorgenommen worden sein
- beide Partner müssen auf HIV getestet worden sein
- die Frau muss zwischen 25 und 40 Jahren, und der Mann zwischen 25 und 50 Jahren alt sein
Wenn eine der Konditionen nicht erfüllt wird, wird der Antrag auf Zuschuss für die IVF abgelehnt. Es werden dann keine Kosten übernommen.
Diese lange Liste an Bedingungen führt dazu, dass einige deutsche Frauen und Paaren keine finanzielle Unterstützung bekommen.
Dies ist insbesondere bei Frauen der Fall, die über 40 Jahre alt sind. Denn die Zahl von deutschen Frauen über 40, die einen unerfüllten Kinderwunsch haben, steigt rasant (IVF-Register 2021).
Aber auch unverheiratete und lesbische Paare sind von dieser staatlichen Unterstützung ausgenommen.
Für die letzteren Personengruppen ist es umso wichtiger, sich die nächsten Punkte in diesem Artikel anzusehen. Denn es gibt mittlerweile Zuschüsse von Bundesländern und bestimmten Krankenkassen, die auch andere Personengruppen unterstützen.
Zuschüsse von den Bundesländern für eine IVF bzw. ICSI
Eine Kinderwunschbehandlung in Deutschland ist kostspielig. Daher beteiligen sich immer mehr Bundesländer an den IVF-Kosten. Das Besondere daran ist: Die Bundesländer sind nicht so strikt bei der Vergabe von Fördergeldern. So geben die meisten Bundesländern auch nicht-verheirateten und homosexuellen Paaren einen Zuschuss für die künstliche Befruchtung.
Die meisten Zuschüsse für eine Kinderwunschbehandlung von den Bundesländern können in der deutschen Förderdatenbank einzeln eingesehen werden. Ansonsten können die Informationen auf den Webseiten vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie des jeweiligen Bundeslandes gefunden werden.
Im Folgenden ist eine Auflistung der einzelnen IVF-Zuschüsse:
Region | IVF-Behandlung - einzelnen Zuschüsse |
---|---|
Berlin | Für den 2. und 3. IVF/ICSI-Zyklus übernimmt das Land Berlin bis zu 900 Euro pro Zyklus. Dies gilt auch für nicht-eheliche Partner. |
Bayern | Bei Ehepaaren werden bis zu 50% des verbleibenden Eigenanteils übernommen. Dieser Betrag ist niedriger für nicht-eheliche Partner: Hier werden für den ersten bis dritten Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent erstattet. |
Brandenburg | Pro Behandlungszyklus werden maximal 50 Prozent des Selbstkostenanteils der Behandlungskosten erstattet. Somit erhalten Ehepaare maximal 800 Euro für eine IVF-Behandlung. Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, bekommen maximal 2,290 Euro für eine In-vitro-Fertilisation. |
Hessen | Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihres Selbstkostenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt. Maximal erhalten Sie jedoch 3,000 Euro bei einer IVF- und maximal 3,300 Euro bei einer ICSI-Behandlung. |
Mecklenburg-Vorpommern | Pro Behandlungszyklus werden maximal 50 Prozent des Selbstkostenanteils der Behandlungskosten erstattet. Das sind bei einer In-vitro-Fertilisation bis zu 800 Euro und bei einer ICSI bis zu 900 Euro. Sollte eine vierte Behandlung notwendig sein, verdoppelt sich der Förderungsbetrag sogar noch. |
Niedersachsen | Mithilfe von Niedersachsen müssen verheiratete Paare in der Regel nur noch 25 Prozent der Gesamtkosten der ersten 3 IVF-Behandlung zahlen. Zusätzlich fördert Niedersachsen einen vierten Versuch. Bei unverheirateten Antragstellerinnen und Antragstellern beträgt die Zuwendung für den ersten bis dritten Behandlungszyklus 25 Prozent, für den vierten Behandlungszyklus sogar 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils. |
Nordrhein-Westfalen | Unterstützt verheiratete Paaren mit der Hälfte des verbleibenden Eigenanteils. Wer nicht verheiratet ist, bekommt für den ersten bis dritten Versuch hierfür 25 Prozent und für den vierten Versuch bis zu 50 Prozent des Eigenanteils. Außerdem unterstützt das Bundesland unverheiratete Paare mit einer zusätzlichen Pauschale von jeweils maximal 270 Euro für die ersten drei Versuche. |
Thüringen | Unterstützt verheiratete Paaren mit der Hälfte des verbleibenden Eigenanteils. Wer nicht verheiratet ist, bekommt für den ersten bis dritten Versuch hierfür 25 Prozent und für den vierten Versuch bis zu 50 Prozent des Eigenanteils. Die Höhe des Zuschusses ist begrenzt auf 800,00 Euro für eine In-vitro-Fertilisation im 1. bis 3. Behandlungszyklus und 1,600 Euro im 4. Behandlungszyklus. |
Wie viele Zuschüsse gibt es von der GKV bei einer IVF/ICSI?
Je nachdem, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse man versichert ist, bekommt man bis zu 100% der künstlichen Befruchtung erstattet. Die Norm bei der gesetzlichen Kasse ist jedoch 50% Kostenerstattung für drei Zyklen. Das ist vom Gesetzgeber garantiert.
Insgesamt bieten mittlerweile mehr als die Hälfte der 71 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland Zusatzleistungen bei der künstlichen Befruchtung an.
Also lohnt es sich für manche, für den Kinderwunsch die Krankenkasse zu wechseln. Teilweise sind die Unterschiede bei der Kostenübernahme nämlich hoch.
Vor einem Krankenkassenwechsel muss man sich jedoch detailliert informieren. Denn was steht im Kleingedruckten? Was genau sind die Bedingungen? Manchmal wird beispielsweise vorausgesetzt, dass beide Partner bei der gleichen Krankenkasse sein müssen.
Wichtig ist auch Folgendes: Es ist nicht möglich, erst bei einer Krankenversicherung die volle Anzahl von Zyklen erstattet zu bekommen, anschließend die Versicherung zu wechseln, und dort nochmals 3 Zyklen erstattet zu bekommen.
Man muss bei einer Neuversicherung immer angeben, wie viele IVF-Behandlungen schon durchgeführt und erstattet wurden.
Extraleistungen bei gesetzlichen Kassen
Es gibt immer mehr gesetzliche Krankenkassen, die mehr Leistungen erstatten als gesetzlich erfordert. So wird manchmal ein 4. IVF-Zyklus erstattet, wenn beide Partner bei der gleichen Kasse versichert sind. Die Altersgrenze 40 bei der Frau wurde zudem von den BKK-Kassen auf 42 erhöht. Dies verlängert also die Behandlungsmöglichkeit um zwei ganze Jahre. Wenn man die verlängerte erwartete Lebenszeit von Deutschen betrachtet und das Durchschnittsalter, in dem deutsche Frauen das erste Mal eine Kinderwunschklinik aufsuchen, scheint dies plausibel.
Hier gibt es eine detaillierte Übersicht darüber, welche gesetzlichen Krankenkassen zu welchen Konditionen eine künstlichen Befruchtung bezuschussen.
Achtung bei Privatkliniken!
Bei der Auswahl Ihres Kinderwunklinik in Deutschland sollten Sie darauf Acht geben, ob es sich hierbei um eine private IVF-Klinik handelt. So gibt es manche Privatkliniken, in denen man zwar als gesetzlich Versicherter behandelt werden kann. Allerdings muss man alles selbst zahlen — die gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten hier nicht!
Wie viele Kosten einer IVF werden von der privaten Krankenversicherung übernommen?
Private Krankenkassen übernehmen bis zu 100% der Kosten, auch für mehrere Zyklen. Entscheidend ist aber der Tarif, den man hat: Economy, Basic oder Premium und welchen Selbstbehalt. Außerdem zahlt die PKV nur, wenn die Ursache der Unfruchtbarkeit bei der privat versicherten Person liegt. Wenn die Ursache der ungewollten Kinderlosigkeit nicht eindeutig zu bestimmen ist, dann werden 50% der Behandlungskosten erstattet. Die anderen 50%, so wird es erwartet, werden von der Versicherung des Partners übernommen. Kompliziert kann es werden, wenn ein Partner privat versichert ist, der andere aber gesetzlich. Wenn die Ursache der Unfruchtbarkeit nicht bei der privat versicherten Person liegt, übernimmt die private Versicherung auch keine Kosten der künstlichen Befruchtung. Im Umkehrschluss: Falls die privat versicherte Person zu 100% Verursacher des unerfüllten Kinderwunschs ist, so übernimmt die PKV auch alle Kosten.
Bei privaten Versicherungen spielt es im Übrigen normalerweise auch keine Rolle, ob die Partner miteinander verheiratet sind.
Wenn man sich gerade neu bei einer privaten Krankenkasse versichert hat, ist es nicht unüblich, dass eine Karenzzeit eingebaut wird. Das bedeutet, dass zum Beispiel mindestens ein Jahr Versicherungszeit verstreichen müssen, bevor Kosten für eine Kinderwunschbehandlung übernommen werden.
Achtung:
Sie müssen VOR Beginn der IVF-Behandlung einen Behandlungsplan bei der Krankenkasse einreichen, den das Kinderwunschzentrum für Sie erstellt hat. Erst wenn dieser Plan bewilligt ist, dürfen Sie mit der Behandlung starten.
Selbstzahler: Wie viel kostet eine IVF-Behandlung in Deutschland?
Wie in den Punkten weiter oben beschrieben sind leider fast alle IVF-Zuschüsse aus öffentlicher Hand an verschiedene Bedingungen geknüpft. Der Staat, die Bundesländer und die Versicherungen geben meistens nur Geld zur künstlichen Befruchtung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bedingungen sind meistens ein bestimmtes Alter (Frauen bis 40 Jahre alt), dass man verheiratet ist, und so weiter.
Viele Paare bekommen also ihre IVF-Kosten nicht erstattet. Und so steigt die Zahl der Frauen und Männer, die ihre Behandlung aus eigener Tasche zahlen müssen.
Es gibt zwei Arten der Abrechnung für eine IVF-Behandlung in Deutschland.
1. Abrechnung nach Paket-Preis:
Manche Kinderwunschzentren bieten einen IVF-Paketpreis an. In diesem sind üblicherweise das Erstberatungsgespräch, das Krankheitsscreening bei Mann und Frau, Überwachungscans und Untersuchungen während der Stimulation, Eizellentnahme, Embryologie und ein Embryotransfer mitinbegriffen. Das sind die Kosten für ein Paketpreis:
Paket-Kostenübersicht
- IVF ca. 2,400 bis 3,800 Euro pro Zyklus ohne Medikamente
- ICSI ca. 4,000 bis 5,500 Euro pro Zyklus ohne Medikamente
In den Paketpreisen sind folgende Leistungen meistens nicht enthalten:
- Medikamente pro Zyklus: 500 Euro – 1,500 Euro
- Kryokonservierung von befruchteten Eizellen: 500-1000 Euro
- Lagerung für sechs Monate: 120-200 Euro
- Kryozyklus mit Transfer von kryokonservierten befruchteten Eizellen: 800-1000 Euro
- Assisted Hatching: 200-300 Euro
- Verlängerte Embryokultur (Blastozysten): 400-600 Euro
- Endometriumbiopsie: 145 Euro
- Intralipidinfusion: 65 Euro
- Eileiteruntersuchung mit Hydrosonographie: 250 Euro
2. Abrechnung nach Einzelleistungen:
Manche Kinderwunschzentren, insbesondere Privatkliniken, bieten für Selbstzahler nur eine Abrechnung nach Einzelleistungen an. Dies sind die durchschnittlichen Preise bei Einzelleistungen für Selbstzahler in Deutschland:
- Erstberatungsgespräch mit Ultraschall: 130-150 Euro
- Krankheitsscreening bei Mann und Frau: 100-200 Euro
- Spermiogramm: 130-180 Euro
- Anästhesie / Kurznarkose für Eizellentnahme mit Voruntersuchung und postoperativer Betreuung: 250–350 Euro
- Zyklusmonitoring mit Ultraschall und Hormondiagnostik pro Termin (2-3 Termine pro IVF): 100-150 Euro
- Punktion: 500-700 Euro
- Verlängerte Embryokultur (Blastozysten): 400-600 Euro
- Embryologie und Transfer: 500-1000 Euro
- Jede Mikroinjektion in geeignete Eizelle bei einer ICSI: ca. 300 Euro
- Kryokonservierung von befruchteten Eizellen 500-1000 Euro
- Lagerung für sechs Monate: 120-200 Euro
- Medikamente: 500 Euro-1,500 Euro
Für einen IVF-Zyklus als Selbstzahler Deutschland zahlt man also im Durchschnitt zwischen 2,400 bis 3,800 Euro plus Medikamente. Wenn eine IVF zu keiner Schwangerschaft führen kann oder wenn die Spermienqualität eingeschränkt ist, ist die ICSI eine mögliche Alternative. Sie ist aufwendiger als die IVF: unter dem Mikroskop wird das beste Spermium ausgewählt, um es in die Eizelle zu injizieren. Bei einem ICSI-Zyklus müssen Selbstzahler etwa mit 4.500 bis 5.500 Euro rechnen (zuzüglich Medikamente).
Dies sind Durchschnittspreise. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Kosten im Einzelfall davon (stark) abweichen können. Denn die Kosten variieren je nach Zentrum und individueller Situation. Daher ist es immer empfehlenswert, dass Sie Ihr Zentrum vorab um einen Kosten- und Behandlungsplan bitten. So können Sie konkret absehen, mit welchen Kosten in Ihrem individuellen Fall zu rechnen ist.
Ein Spar-Tipp für alle, die eine künstliche Befruchtung in Deutschland machen
Bei der jährlichen Steuerklärung kann man die Kosten einer IVF-Behandlung samt Medikamenten und Transportkosten geltend machen. Hier werden sie im Rahmen der Krankheitskosten als sogenannte “außergewöhnliche Belastung” angegeben. Ob man dabei in einer Beziehung lebt oder verheiratet ist, spielt hier keine Rolle. Nur Single-Frauen können ihre Behandlung noch nicht steuerlich geltend machen – aber auch das könnte sich bald ändern.
Autorin:
Dr. Yvonne Frankfurth
Kinderwunschberaterin auf www.es-klappt-nicht.de
und Wissenschaftlerin, University of Cambridge